1. Definitionen
Ein "Lieferant" ist jede natürliche oder juristische Person, die Produkte oder Dienstleistungen für Veltkamp bereitstellt. Neben den Lieferanten, die einen direkten Vertrag mit Veltkamp haben, gilt diese Definition auch für die Subunternehmer der Lieferanten.
"Vertreter von Veltkamp" bezieht sich auf die Mitarbeiter des Unternehmens und seine gesetzlichen Vertreter.
2. Managementsysteme
Der Lieferant muss über ausreichende Managementsysteme verfügen, um die Einhaltung dieses CoC oder die Einhaltung seiner eigenen gleichwertigen und der strengsten der beiden Versionen sowie aller anderen relevanten und anwendbaren Gesetze und Vorschriften zu ermöglichen. Die Funktionsweise und Qualität des Managementsystems muss der Größe, der Komplexität und dem Risiko des Geschäfts des Lieferanten entsprechen. Dies bedeutet zumindest, dass:
2.1 der Lieferant wendet einen systematischen Ansatz zur Bewertung, Abschwächung und Steuerung von Risiken im Zusammenhang mit Menschen- und Arbeitnehmerrechten, Gesundheit und Sicherheit, Unternehmensverantwortung und Umweltauswirkungen (im Folgenden als "Fragen des Verhaltenskodex" bezeichnet) an,
2.2 der Lieferant setzt sich messbare Leistungsziele in Bezug auf Fragen des Verhaltenskodex und definiert die entsprechenden Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele im Hinblick auf eine kontinuierliche Leistungsverbesserung,
2.3 alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und vertraglichen Anforderungen, die sich auf die Aufgaben des Lieferanten beziehen, werden ordnungsgemäß angewandt und kommuniziert, wobei die betroffenen Mitarbeiter und Geschäftspartner angemessen geschult werden,
2.4 der Lieferant muss über Systeme verfügen, die es ermöglichen, Beschwerden im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex zu melden (z. B. ein Klingelsystem),
2.5 der Lieferant muss in angemessener Weise sicherstellen und überwachen, dass seine eigenen Lieferanten und Unterauftragnehmer diesen Verhaltenskodex oder seinen eigenen gleichwertigen Verhaltenskodex einhalten. Der Lieferant haftet für die Leistung seiner eigenen Lieferanten wie für seine eigene Arbeit.
Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie:
3.1.1 die Menschenrechte respektieren und sich nicht an Menschenrechtsverletzungen in ihrem Einflussbereich beteiligen,
3.1.2 ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte identifizieren, wenn ein entsprechender Handlungsbedarf festgestellt wurde,
3.1.3 über ausreichende Abhilfemöglichkeiten im Falle von Menschenrechtsverletzungen verfügen.